Verleihungsanträge und Verleihungsbestimmungen
Verleihungsbestimmungen und Verleihungsanträge des Kärntner und Österreichischen Blasmusikverbandes sowie des Internationalen Musikbundes (CISM).
mehrVerleihungsbestimmungen und Verleihungsanträge des Kärntner und Österreichischen Blasmusikverbandes sowie des Internationalen Musikbundes (CISM).
mehrDie Verdienstmedaille in Bronze kann verliehen werden an:
a) Musikfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche
und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Mitglieder von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche
und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
c) Förderer und Gönner von Musikkapellen (keine Zeiterfordernis).
Die Verdienstmedaille in Silber kann verliehen werden an:
a) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Musikfunktionäre, die in der Regel eine 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
c) Mitglieder von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 25-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
Die Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an:
a) Mitglieder der Landesleitungen die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
c) Blasmusikfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 25-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
d) Mitglieder von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 40-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
e) Blasmusikfunktionäre des Auslandes für Verdienste um die österreichische Blasmusik.
f) Persönlichkeiten, die sich um die österreichische Blasmusik besonders verdient gemacht haben.
Das Verdienstkreuz in Silber kann verliehen werden an:
a) Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (z. B. Mandatare, Beamte) und Blasmusikfunktionäre
in besonders begründeten Fällen.
b) Mitglieder der Landesleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 12-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 15-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
d) Obmänner und Kapellmeister von Musikvereinen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 30-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
e) Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit Verdiensten um die österreichische Blasmusik.
Das Verdienstkreuz in Gold kann verliehen werden an:
a) Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (z. B. Mandatare, Beamte) und Blasmusikfunktionäre
in besonders begründeten Fällen.
b) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 15-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 20-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
d) Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit großen Verdiensten um die österreichische Blasmusik.
Das Verdienstkreuz in Gold kann verliehen werden an:
a) Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (z. B. Mandatare, Beamte) und Blasmusikfunktionäre
in besonders begründeten Fällen.
b) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 15-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 20-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
d) Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit großen Verdiensten um die österreichische Blasmusik.
Das Ehrenkreuz in Gold kann verliehen werden an:
a) höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens.
b) Mitglieder des ÖBV-Präsidiums