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Verdienstkreuz in Silber

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Diese Auszeichnung wird an Kapellmeister und Funktionäre von Musikkapellen und Bezirken vergeben, die sich in ihrem Bereich und Wirken besondere Verdienste um die Kärntner Blasmusik erworben haben und ihre Tätigkeit in dieser Funktion mindestens 20 Jahre ausgeübt haben.

Das Verdienstkreuz wird mit Urkunde überreicht und geht in das Eigentum des Geehrten über. Das Verdienstkreuz ist nicht übertragbar. Das Verdienstkreuz wird als großes Abzeichen zum Tragen an der jeweiligen Tracht (Brustdekoration) überreicht. Zusätzlich wird ein Miniaturabzeichen ausgehändigt, welches auch zum Tragen an ziviler Kleidung berechtigt!

Die Landesleitung kann mit der Verleihung den Landesobmann oder dessen Stellvertreter beauftragen. Darüber hinaus können vom Landesobmann die Bezirksobmänner sowie die Bezirkskapellmeister mit der Verleihung betraut werden.

Der Rahmen der Verleihung hat ein würdiger zu sein.

Die Kosten des Abzeichens werden zur Hälfte vom Kärntner Blasmusikverband sowie vom Antragsteller getragen.

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