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Verdienstkreuz in Bronze

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Diese Auszeichnung wird an Kapellmeister und Funktionäre von Musikkapellen und Bezirken vergeben, die sich in ihrem Bereich und Wirken besondere Verdienste um die Kärntner Blasmusik erworben haben und ihre Tätigkeit in dieser Funktion mindestens 10 Jahre ausgeübt haben.

Das Verdienstkreuz wird mit Urkunde überreicht und geht in das Eigentum des Geehrten über. Das Verdienstkreuz ist nicht übertragbar. Das Verdienstkreuz wird als großes Abzeichen zum Tragen an der jeweiligen Tracht (Brustdekoration) überreicht. Zusätzlich wird ein Miniaturabzeichen ausgehändigt, welches auch zum Tragen an ziviler Kleidung berechtigt!

Der Antrag auf Verleihung des Verdienstkreuzes hat mindestens 3 Wochen vor der Verleihung mittels KBVEhrungsantrag
bei der Landesleitung des KBV zu erfolgen.

Die Landesleitung kann mit der Verleihung den Landesobmann oder dessen Stellvertreter beauftragen. Darüber hinaus können vom Landesobmann die Bezirksobmänner sowie die Bezirkskapellmeister mit der Verleihung betraut werden.

Der Rahmen der Verleihung hat ein würdiger zu sein. Die Kosten des Abzeichens werden zur Hälfte vom Kärntner Blasmusikverband sowie vomAntragsteller getragen.

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