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Verdienstabzeichen in Gold

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Diese Auszeichnung kann an Musiker/innen, Funktionäre/innen und Marketenderinnen verliehen werden, die 50 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 47 Jahren) aktive Tätigkeit im Dienste der Blasmusik nachweisen können. 

Das Verdienstabzeichen wird mit Urkunde überreicht und geht in das Eigentum des Geehrten über. Das Verdienstabzeichen ist nicht übertragbar. Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens 3 Wochen vor der Verleihung mittels KBV-Ehrungsantrag bei der Landesleitung des KBV zu erfolgen.

Die Landesleitung kann mit der Verleihung den Landesobmann oder dessen Stellvertreter beauftragen. Darüber hinaus können vom Landesobmann die Bezirksobmänner sowie die Bezirkskapellmeister mit der Verleihung betraut werden.

Der Rahmen der Verleihung hat ein würdiger zu sein. Die Kosten des Abzeichens werden zur Hälfte vom Kärntner Blasmusikverband sowie vom Antragsteller getragen.

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