Verleihungsanträge und Verleihungsbestimmungen
Verleihungsbestimmungen und Verleihungsanträge des Kärntner und Österreichischen Blasmusikverbandes sowie des Internationalen Musikbundes (CISM).
mehrVerleihungsbestimmungen und Verleihungsanträge des Kärntner und Österreichischen Blasmusikverbandes sowie des Internationalen Musikbundes (CISM).
mehrDiese Auszeichnung kann an Musiker/innen, Funktionäre/innen und Marketenderinnen verliehen werden, die 15 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 14 Jahren) aktive Tätigkeit im Dienste der Blasmusik nachweisen können.
mehrDiese Auszeichnung kann an Musiker/innen, Funktionäre/innen und Marketenderinnen verliehen werden, die 25 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 24 Jahren) aktive Tätigkeit im Dienste der Blasmusik nachweisen können.
mehrDiese Auszeichnung kann an Musiker/innen, Funktionäre/innen und Marketenderinnen verliehen werden, die 40 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 38 Jahren) aktive Tätigkeit im Dienste der Blasmusik nachweisen können.
Diese Auszeichnung kann an Musiker/innen, Funktionäre/innen und Marketenderinnen verliehen werden, die 50 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 47 Jahren) aktive Tätigkeit im Dienste der Blasmusik nachweisen können.
mehrDiese Auszeichnung wird an Kapellmeister und Funktionäre von Musikkapellen und Bezirken vergeben, die sich in ihrem Bereich und Wirken besondere Verdienste um die Kärntner Blasmusik erworben haben und ihre Tätigkeit in dieser Funktion mindestens 10 Jahre ausgeübt haben.
Diese Auszeichnung wird an Kapellmeister und Funktionäre von Musikkapellen und Bezirken vergeben, die sich in ihrem Bereich und Wirken besondere Verdienste um die Kärntner Blasmusik erworben haben und ihre Tätigkeit in dieser Funktion mindestens 20 Jahre ausgeübt haben.
Diese Auszeichnung wird an Kapellmeister und Funktionäre von Musikkapellen und Bezirken vergeben, die sich in ihrem Bereich und Wirken besondere Verdienste um die Kärntner Blasmusik erworben haben und ihre Tätigkeit in dieser Funktion mindestens 30 Jahre ausgeübt haben.
Das Ehrenzeichen des KBV in Silber gilt für Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens, die sich um das Kärntner Blasmusikwesen besondere Verdienste erworben haben sowie für Mitglieder der Bezirks- und Landesleitung, die in ihrer Tätigkeit ein mind. 10-jähriges erfolgreiches Wirken nachweisen können.
Das Ehrenzeichen des KBV in Gold gilt für Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens, die sich um das Kärntner Blasmusikwesen besondere Verdienste erworben haben sowie für Mitglieder der Bezirks- und Landesleitung, die in ihrer Tätigkeit ein mind. 15-jähriges erfolgreiches Wirken nachweisen können.
Diese Ehrenurkunde kann an Musiker/innen, Funktionäre/innen und Marketenderinnen verliehen werden, die 60 Jahre und darüber aktive Tätigkeit im Dienste der Blasmusik nachweisen können.
Für Funktionäre der Landesleitung, die sich außerordentliche Verdienste um die Kärntner Blasmusik und den Kärntner Blasmusikverband erworben haben.