Statuten des Kärntner BlasmusikverbandesDie Statuten des "KÄRNTNER BLASMUSIKVERBANDES" wurden in der 35. Generalversammlung am 26. September 2004 in Seeboden beschlossen. § 1 Name, Sitz und Tätigkeit Der Verein führt den Namen "Kärntner Blasmusikverband", Kurzbezeichnung "KBV". Er hat seinen Sitz in Feldkirchen in Kärnten (PLZ 9560). Der KBV ist der Dachverband der in Kärnten installierten Bezirksverbände mit den im Wirkungsbereich tätigen Blasmusikkapellen und Blasmusikvereinen. § 2 Zweck des Vereines 1. Der KBV ist überparteilich, gemeinnützig und nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet. Er bezweckt den Zusammenschluss der Musikkapellen im Bundesland Kärnten, soferne diese Musikkapellen gleiche Ziele verfolgen und gleichen Zwecken dienen. 2. Der Kärntner Blasmusikverband ist im Rahmen der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung tätig und verfolgt folgende Ziele:
3. Der Erreichung des Vereinszweckes dienen folgende Wege:
4. Der KBV kann zur Vertiefung mit für die Blasmusik im weitesten Sinn wichtigen Institutionen, Einrichtungen, Vereinen usw. Partner- und Kooperationsverträge abschließen. Solche Verträge können durch die Landesleitung abgeschlossen werden. § 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes 1. Der Erreichung der Ziele des KBV dienen insbesondere folgende in den Absätzen 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel: 2. Als ideelle Mittel dienen:
3. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
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