Verleihungsanträge und Verleihungsbestimmungen
Verleihungsbestimmungen und Verleihungsanträge des Kärntner und Österreichischen Blasmusikverbandes sowie des Internationalen Musikbundes (CISM).
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Ehrungen im Österreichischen BlasmusikverbandVerleihungsanträge und VerleihungsbestimmungenVerleihungsbestimmungen und Verleihungsanträge des Kärntner und Österreichischen Blasmusikverbandes sowie des Internationalen Musikbundes (CISM). mehrVerdienstmedaille des ÖBV in BronzeDie Verdienstmedaille in Bronze kann verliehen werden an:
c) Förderer und Gönner von Musikkapellen (keine Zeiterfordernis). Verdienstmedaille des ÖBV in SilberDie Verdienstmedaille in Silber kann verliehen werden an: b) Musikfunktionäre, die in der Regel eine 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen. c) Mitglieder von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 25-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen. Verdienstmedaille des ÖBV in GoldDie Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an: a) Mitglieder der Landesleitungen die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen. b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen. c) Blasmusikfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 25-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen. d) Mitglieder von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 40-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen. e) Blasmusikfunktionäre des Auslandes für Verdienste um die österreichische Blasmusik. f) Persönlichkeiten, die sich um die österreichische Blasmusik besonders verdient gemacht haben. Verdienstkreuz des ÖBV in SilberDas Verdienstkreuz in Silber kann verliehen werden an: a) Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (z. B. Mandatare, Beamte) und Blasmusikfunktionäre b) Mitglieder der Landesleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 12-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 15-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. d) Obmänner und Kapellmeister von Musikvereinen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 30-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. e) Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit Verdiensten um die österreichische Blasmusik. Verdienstkreuz des ÖBV in GoldDas Verdienstkreuz in Gold kann verliehen werden an: a) Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (z. B. Mandatare, Beamte) und Blasmusikfunktionäre b) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 15-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 20-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. d) Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit großen Verdiensten um die österreichische Blasmusik. Ehrenkreuz des ÖBV in SilberDas Verdienstkreuz in Gold kann verliehen werden an: a) Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (z. B. Mandatare, Beamte) und Blasmusikfunktionäre b) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 15-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 20-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. d) Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit großen Verdiensten um die österreichische Blasmusik. Ehrenkreuz des ÖBV in GoldDas Ehrenkreuz in Gold kann verliehen werden an: a) höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens. b) Mitglieder des ÖBV-Präsidiums |