Verleihungsbestimmungen und Verleihungsanträge des Kärntner und Österreichischen Blasmusikverbandes sowie des Internationalen Musikbundes (CISM).
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CISM Verdienstmedaille in Gold
Die CISM-Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an:
a) Personen mit hervorragender Tätigkeit für den Internationalen Musikverband (CISM)
b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
c) Landesfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 5-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
CISM Verdienstkreuz
Das CISM-Verdienstkreuz (mit Bändchen als Kleinform) kann verliehen werden an:
a) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
b) Landesfunktionäre (Landesverbände), die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
c) Funktionäre des ÖBV-Präsidiums, die in der Regel eine mindestens 5-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
d) Außerordentliche Förderer und Gönner von Verbänden im Zusammenhang des internationalen Musiklebens.
CISM Ehrenkreuz
Das CISM-Ehrenkreuz (mit Ordensschleife als Kleinform) kann verliehen werden an:
a) Mitglieder der Präsidien der nationalen Verbände.
b) Persönlichkeiten, Förderer nationaler Verbände