JUVENTUS Music Award - Ausschreibung 2026
zurück1. Allgemeines
Eingereichte Projekte sollten neue, interessante Ideen aufzeigen, die in weiterer Folge als Vorzeigemodelle für andere Musikvereine fungieren sollen.
Ab dem Jahr 2026 gibt es keine vorgegebenen Kategorien für die Einreichungen mehr.
Als Inspiration sind nachfolgend einige mögliche Bereiche für Projekte aufgelistet:
Nachwuchsarbeit, Musikvermittlung, Musikalisch-Kreatives, Gewaltschutz, Suchtprävention, Jugendpartizipation, Generationendialog, Diversität, Umwelt- und Klimaschutz, Stärkung des regionalen Raumes, Digitalisierung
2. Welche Projekte können eingereicht werden?
· Für die aktuelle Ausschreibung gelten Projekte der Jahre 2025 und 2026, welche bis 1. August 2026 umgesetzt sein müssen.
· Projekte, die bereits in Vorjahren eingereicht wurden, sind für die Einreichung 2026 nicht zugelassen.
3. Wer kann einreichen?
Ein einzelner Musikverein, mehrere Musikvereine übergreifend oder in Zusammenarbeit mit einer Musikinstitution oder anderen Kooperationspartnern aus Österreich, Südtirol oder Liechtenstein. Einzelpersonen ohne Vereinsbezug sind nicht zur Einreichung zugelassen.
4. Zeitplan – Einreichung
· Konzepteinreichung bis 1. April 2026:
Reicht euer Projektkonzept via Onlineformular bis 1. April 2026 auf der Website unter www.blasmusik.at/juventus ein
· Eine Vor-Jury, bestehend aus Mitgliedern der Bundesjugendleitung, Bundesgeschäftsstelle, des Präsidiums und des Bundesjugendbeirates sichtet die Einreichungen und bestimmt bis 1. Mai, welche Projekte in die engere Auswahl kommen. Die Auswahl der Projekte erfolgt unabhängig der Bundesländer. Maximal 20 Projekte kommen in die engere Auswahl.
Weiter Information unter: www.blasmusik.at