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Jahresberichte 2015 und AKM-Meldungen

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Das Vereinsjahr 2015 neigt sich dem Ende zu. Aus diesem Grund, darf die Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes wieder auf die Pflichten der Vereine hinweisen, und bittet diese um die rechtzeitige Erstellung der Jahresberichte und die Abgabe der AKM-Meldungen.

Jahresberichte
Abgabetermin: 31. Jänner 2016

Der Jahresbericht für das Vereinsjahr 2015 ist über die Plattform www.blasmusikprofi.net zu erstellen.

Vor der Erstellung des Jahresberichtes ist es unbedingt erforderlich, die entsprechenden Vereinsdaten zu überprüfen, die Funktionäre zu vervollständigen bzw. zu korrigieren und auch alle Musikerinnen und Musiker in die Datenbank einzutragen. Jeder, dem Kärntner Blasmusikverband angeschlossene Musikverein ist verpflichtet, die geforderten Daten zu Statistikzwecken termingerecht zu liefern (keine Datenschutzverletzung!).

Bitte um Verständnis: Jene Kärntner Musikvereine, die ihre Daten nicht rechtzeitig und vollständig weiterleiten, können von Leistungen wie z.B. die Beschickung von Jungmusikern zu Sommerkursen, „Musik in kleinen Gruppen“, JMLA-Prüfungen etc. ausgeschlossen werden.

Jeder verantwortungsvolle Funktionär eines Musikvereines / eines Bezirkes sei eindringlich und persönlich gebeten, für die termingerechte und vor allem gewissenhafte Erstellung des Jahresberichtes inklusive namentlicher Erfassung der Vereinsmitglieder zu sorgen. Jeder nicht rechtzeitig eingebrachte Jahresbericht erschwert die weitere Vorgangsweise enorm.

 

AKM Meldungen

Auch für die AKM-Meldungen ist auf der Plattform www.blasmusikprofi.net und auch auf der Homepage www.kbv.at ein Link eingerichtet, über den man auf die Plattform der Österreichischen Blasmusikjugend zur Erstellung der Meldungen weitergeleitet wird.

AKM-Meldungen sind dann vollständig, wenn sowohl Veranstaltungen als auch die gespielten Stücke erfasst werden.

Ebenso wie bei den Jahresberichten bitten wir um eine möglichst genaue und vor allem termingerechte Abgabe der Meldungen. Die AKM behält sich etwaige Strafzahlungen bei nicht getätigter Meldung vor. Der Kärntner Blasmusikverband hat hier keinen Einfluss. Somit ist hier jeder Verein für die ordnungsgemäße Abgabe selbst verantwortlich!

Nächster Datenübergabetermin an die AKM: 01.02.2016

Abgabefrist für die Musikkapellen ist der 31. Jänner des Folgejahres!

Für Fragen zu den Jahresberichten und AKM-Meldungen stehen Stefan Süssenbacher (0676/553 76 71) und Erich Schinegger (0664/92 87 806) jederzeit zur Verfügung.

Für die Berechnung der Mitgliedsbeiträge und AKM-Meldungen wird der Mitgliederstand vom 31.12. herangezogen.

Die Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes bedankt sich schon vorab für die gewissenhafte Erledigungen der Vereinspflichten und wünscht auch für 2016 ein erfolgreiches musikalisches Jahr.

Jahresberichte 2015 und AKM-Meldungen

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