Verleihungsanträge und Verleihungsbestimmungen
Verleihungsbestimmungen und Verleihungsanträge des Kärntner und Österreichischen Blasmusikverbandes sowie des Internationalen Musikbundes (CISM).
mehrVerleihungsbestimmungen und Verleihungsanträge des Kärntner und Österreichischen Blasmusikverbandes sowie des Internationalen Musikbundes (CISM).
mehrDie CISM-Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an:
a) Personen mit hervorragender Tätigkeit für den Internationalen Musikverband (CISM)
b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
c) Landesfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 5-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
Das CISM-Verdienstkreuz (mit Bändchen als Kleinform) kann verliehen werden an:
a) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
b) Landesfunktionäre (Landesverbände), die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
c) Funktionäre des ÖBV-Präsidiums, die in der Regel eine mindestens 5-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
d) Außerordentliche Förderer und Gönner von Verbänden im Zusammenhang des internationalen Musiklebens.
Das CISM-Ehrenkreuz (mit Ordensschleife als Kleinform) kann verliehen werden an:
a) Mitglieder der Präsidien der nationalen Verbände.
b) Persönlichkeiten, Förderer nationaler Verbände